Gepäck
Suchmaschine
Bis zu 20 kg. zum nulltarif
Alsa bietet Ihnen einen exklusiven Reiseservice:
- Sie können gratis bis zu 20 kg Gepäck transportieren.
- Sie können zusätzliches Gepäck von bis zu 25 kg hinzufügen. ab 5€ pro Strecke (15€, wenn die Reise international ist).
- Handgepäck: darf 10 kg nicht überschreiten und darf nicht starr sein. Weitere Informationen dazu unter diesem Link.
- Sie müssen alle Ihre Gepäckstücke mit Adressetiketten versehen, die Sie in unseren Verkaufsstellen erhalten. Denken Sie bitte daran, uns um ein Adressetikett für Ihren Koffer zu bitten.
- Sollte das Gepäckstück verloren gehen oder beschädigt werden, wenden Sie sich bitte gleich nach der Ankunft an eine unserer Verkaufsstellen.
- Lebensmittel, die die Gesundheit der anderen Fahrgäste beeinträchtigen oder Schäden an den anderen Gepäckstücken verursachen könnten, dürfen nicht mitgeführt werden.
Verbot von Elektrorollern
- Ab dem 10. Januar 2024 ist der Zutritt zum Bus mit Elektrorollern auf allen Alsa-Linien verboten.
- Dieses Verbot gilt nicht nur für Elektroroller, sondern auch für alle anderen mit Batterien ausgestatteten Mobilitätsgeräte.
- Ausgenommen vom Fahrverbot sind Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
- Die Maßnahme wird ergriffen, um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten.
Fahren Sie gerne Fahrrad, surfen Sie gerne oder fahren Sie doch lieber Ski?
Mit Alsa können Sie jetzt Ihre Sportgeräte transportieren:
- Zuschlag: 5 € auf Kurzstrecken und 10 € auf Langstrecken.
- Im internationalen Verkehr ist die Mitnahme von Fahrrädern auf allen eigenen Linien gegen einen Betrag von 20 Euro bei vorheriger Reservierung und Zahlung des Betrags erlaubt.
- Pro Bus können vier Fahrräder (jeweils ein Rad pro Fahrkarte) transportiert werden. Buchen Sie Ihren Radtransport vor Fahrtantritt!
- Dieser Service ist in Doppeldeckerbussen nicht verfügbar.
- Die Fahrräder müssen mit einer Transportbox oder -tasche verpackt werden. Und aus Platzgründen empfehlen wir, das Vorderrad der Fahrräder zerlegt einzupacken. Transporttaschen für Fahrräder erhalten Sie an unserem Schalter für nur 15€.
- Denken Sie daran, dass Sie sich sich mindestens 15 Minuten vor Abfahrt am Bussteig einfinden sollten.
- Weiteres Sondergepäck: Für Sport- und/oder Freizeitgeräte, die mit den vorhergehend beschriebenen Geräten vergleichbar oder ihnen ähnlich sind und die auf Grund ihrer Größe im Gepäckraum des Busses verstaut werden müssen, gelten dieselben Tarife und Bedingungen. Die Geräte müssen reisefertig verpackt sein und dürfen keinerlei Schäden an anderen Gepäckstücken oder Paketen verursachen. Hierzu müssen entsprechende Transportkisten oder - taschen verwendet werden.
Bei elektrischen Personenkraftfahrzeugen ist der Zutritt zu den Fahrzeugen weder im für Gepäck noch für Reisende vorgesehenen Bereich gestattet. Diese Beschränkung bleibt gemäß den geltenden Beschlüssen der Verkehrsbehörden bestehen, bis ihr Zugang durch Vorschriften und in den Bedingungen dieser Verordnung geregelt wird.
Transport von Musikinstrumenten
Fahrgäste haben die Möglichkeit, kostenlos Musikinstrumente mitzunehmen. Sie werden im Gepäckraum mit dem übrigen Gepäck transportiert. Für Musikinstrumente gelten dieselben Bestimmungen wie für andere Gepäckstücke: das Höchstgewicht beträgt 20 kg.
Zusätzliche Reisegepäckversicherung für nur 1 €
Was deckt die Versicherung ab? Die Versicherung gewährleistet eine Entschädigung bei Beschädigung oder Verlust des Gepäcks oder persönlicher Gegenstände des Versicherten im Fall von Raub, teilweisem oder vollständigen Verlust des Gepäcks auf Grund des Verschuldens des Transportunternehmens oder Schäden infolge von Feuer oder Gewaltanwendung im Verlauf der Reise bis zu einem Höchstbetrag von 150 €.
Kameras und Fotografiezubehör, Rundfunkgeräte, Ton- und Bildaufnahmegeräte sowie Zubehör werden mit bis zu 50 % der Versicherungssumme für das Gesamtgepäck gedeckt. Ausgenommen sind Diebstahl und der einfache Verlust durch Verschulden des Versicherten sowie Schmuck, Bargeld, Dokumente, Wertsachen sowie Sportgeräte und IT-Ausrüstungen.
Bezüglich dieser Ausschlüsse gelten folgende Definitionen:
- Schmuck: Alle Gegenstände aus Gold, Platin, Perlen oder Edelsteinen.
- Wertgegenstände: alle Gegenstände aus Silber, Bilder und Kunstgegenstände, Sammlerobjekte und feine Pelzwaren.
Wenn der Versicherte die Versicherungsleistung bei Raub in Anspruch nehmen möchte, muss er die Anzeige des Raubs bei der zuständigen Sicherheitsdienststelle nachweisen.