VERSICHERUNGSSCHEIN NR. 552016384
VERSICHERUNGSNEHMER: ALSA GRUPO SLU SLU
REISEVERSICHERUNG FÜR PERSONEN
ZUSAMMENFASSUNG DER VERSICHERUNGSGARANTIEN, BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE
Im Falle des Eintritts eines durch diese Police gedeckten Schadens garantiert die ARAG, sobald sie nach dem in § 10 genannten Verfahren benachrichtigt wird, folgende Versicherungsleistungen:
1. Medizinische und ärztliche Betreuung
Die ARAG trägt die Kosten für die fachärztliche Versorgung und den Klinikaufenthalt des Versicherten, Erkrankten oder Verletzen.
Die folgenden Leistungen sind ausdrücklich eingeschlossen jedoch nicht beschränkt auf:
a) Betreuung durch Notfallärzte und Spezialisten.
b) Ergänzende medizinische Untersuchungen.
c) Krankenhausaufenthalte, Behandlungen und chirurgische Eingriffe.
d) Bereitstellung von Medikamenten bei stationären Aufenthalten oder Erstattung der Kosten bei Verletzungen oder Krankheiten, die keinen Krankenhausaufenthalt erfordern.
e) Behandlung von akuten Zahnproblemen, d.h. solche, die aufgrund von Infektionen, Schmerzen oder Traumata dringend einer Notfallversorgung bedürfen.
Die ARAG übernimmt für jeden Versicherten Aufwandsleistungen bis zu einer Höhe von 900 € oder den entsprechenden Gegenwert in der Landeswährung, falls diese im Ausland erfolgen, sowie bis zu 750 € in Spanien.
Zahnarztkosten sind in jedem Fall auf 30 € oder den Gegenwert in der Landeswährung begrenzt.
2. Rückführung oder medizinischer Transport von Verletzten oder Kranken
Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung des Versicherten übernimmt die ARAG:
a) Die Kosten für den Transport mit dem Krankenwagen zur nächsten Klinik oder zum nächsten Krankenhaus.
b) Die Untersuchung durch das Ärzteteam zusammen mit dem behandelnden Arzt des Verletzten oder Kranken, um die geeigneten Maßnahmen für die bestmögliche Weiterbehandlung und die geeignetsten Mittel für eine eventuelle Verlegung in ein anderes, besser ausgestattetes Krankenhaus oder einen Transport an den gewöhnlichen Wohnsitz festzulegen.
c) Die Kosten für die Beförderung der verletzten oder kranken Person mit dem am besten geeigneten Transportmittel zum angeordneten Krankenhaus oder zu dem gewöhnlichen Wohnsitz.
Über die jeweils verwendeten Transportmittel entscheidet das ARAG Ärzteteam je nach Dringlichkeit und Schwere des Falles. In Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten kann sogar ein speziell ausgestattetes Krankentransportflugzeug eingesetzt werden.
Wird der Versicherte in ein nicht wohnortnahes Krankenhaus eingeliefert, übernimmt die ARAG den Anschlusstransport in dieses Krankenhaus.
Für den Fall, dass der Versicherte seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Spanien hat, wird er an den Reiseantrittsort in Spanien zurückgebracht.
Die Kostenobergrenze dieser Leistungsgarantie wird auf 2.000 € festgesetzt.
3. Rückführung oder Transport des verstorbenen Versicherten
Im Todesfall eines Versicherten sorgt die ARAG für den Transport der Leiche zu dem Bestattungsort in Spanien und übernimmt die entsprechenden Kosten. Zu diesen Ausgaben gehört auch die Leichenaufbahrung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Kosten für Beerdigung und Trauerfeier sind nicht eingeschlossen.
Die ARAG übernimmt die Kosten der Rückreise eines mitreisenden Versicherten, damit dieser die Leiche bis zum Bestattungsort in Spanien begleiten kann.
Für den Fall, dass der Versicherte seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Spanien hat, wird er an den Reiseantrittsort in Spanien gebracht.
Die Kostenobergrenze dieser Leistungsgarantie wird auf 2.000 € festgesetzt.
4. Gepäckdiebstahl und -beschädigung
Der Ersatz für Schäden und Sachschäden an Gepäck oder an persönlichen Gegenständen des Versicherten bei Diebstahl, Total- oder Teilschäden durch den Transporteuer oder bei Schäden durch Feuer oder Aggression während der Reise, ist bis zu einem Höchstbetrag von 300 € garantiert.
Kameras und Foto-, Radio-, Ton- oder Videozubehör sind bis zu 50% der Versicherungssumme für das gesamte Gepäck enthalten.
Ausgeschlossen sind Diebstahl und einfacher Verlust durch den Versicherten sowie Schmuck, Geld, Dokumente, Wertsachen, Sport- und Computerausrüstung.
Für den genannten Garantieausschluss gelten die folgenden Definitionen:
- Schmuck: Set von Gegenständen aus Gold, Platin, Perlen oder Edelsteinen.
- Wertgegenstände: Sämtliche Silberobjekte, Gemälde und Kunstwerke, alle Arten von Sammlungen und Edelpelze.
Für eine Versicherungsleistung im Falle eines Diebstahls muss im Vorfeld eine Anzeige bei den zuständigen Behörden gestellt werden.
5. Entschädigung bei Verspätung der Transportmittel.
Die ARAG erstattet bis zu einer Höchstgrenze von 300 € die Kosten für den Kauf eines neuen Tickets, bei Verlust eines öffentlichen Personennahverkehrsanschlusses aufgrund der Abfahrtsverspätung des ALSA- Busses.
Um diese Garantie in Anspruch nehmen zu können, ist es unerlässlich, dass ein Unterschied zwischen der geplanten Ankunft des ALSA-Busses und der geplanten Abfahrt der nachfolgenden Verbindung von mehr als drei Stunden besteht. Ebenfalls sind bis zu einem Höchstbetrag von 100 € Hotel- und Verpflegungskosten in der Versicherungsleistung eingeschlossen, die während des Wartens auf die Anschlussverbindung anfallen.
Für die Zahlungsabwicklung ist die Vorlage von Belegen und Bestätigungen über die Verspätung erforderlich, die von dem Betreiber der öffentlichen Verkehrsmittel ausgestellt wurden sowie auch Originalrechnungen der angefallenen Kosten.
Diese Entschädigungsleistung erfolgt nur, wenn sie nicht von der Beförderungsgesellschaft übernommen wurde.
Ausgenommen sind Kosten, die an einem anderen Ort als dem, an dem die Wartezeit auf den neuen Verbindungsanschluss erfolgte, angefallen sind.
Stornierungen der Abfahrt des Verkehrsmittels, d.h. die Nichterfüllung der Fahrt des planmäßigen Verkehrsmittels, auf dem mindestens ein Platz reserviert wurde, fallen nicht unter diese Garantie.
6. Übermittlung von dringenden Nachrichten.
Die ARAG übernimmt die Übermittlung der ihr von den Versicherten anvertrauten dringenden Nachrichten aufgrund der Schadensdeckungen im Fall der vorliegenden Versicherungsleistungen.
AUSSCHLÜSSE
Die gewährten Versicherungsgarantien beinhalten nicht:
a) Ereignisse, die von dem Versicherten freiwillig oder durch Betrug oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
b) Vorbestehende chronische Leiden oder Krankheiten sowie deren Folgen, an denen der Versicherte bereits vor Reiseantritt litt.
c) Tod durch Selbstmord oder Verletzungen oder Krankheiten, die vorsätzlich von dem Versicherten oder als Folge einer kriminellen Handlung des Versicherten herbeigeführt wurden.
d) Krankheiten oder pathologische Zustände, die durch die Einnahme von Alkohol, Psychopharmaka, Halluzinogenen oder anderen Drogen oder Substanzen mit ähnlichen Eigenschaften verursacht wurden.
e) Kosmetische Behandlungen und die Bereitstellung oder der Ersatz von Hörgeräten, Kontaktlinsen, Brillen, Orthesen und Prothesen im Allgemeinen sowie jede Art von psychischen Erkrankungen. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche, die sich direkt oder indirekt aus Komplikationen ergeben, die ab dem siebten Schwangerschaftsmonat auftreten.
f) Verletzungen oder Krankheiten als Folge der Teilnahme des Versicherten an Wetten, Wettbewerben oder Sportveranstaltungen, der Ausübung des Skisports und jeder anderen Art von Wintersport oder dem so genannten Abenteuersport sowie der Rettung von Menschen auf See, in den Bergen oder in der Wüste.
g) Eventuelle Krankheiten, die sich direkt oder indirekt aus Ereignissen ergeben, die durch Kernenergie, radioaktive Strahlung, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Unruhen oder terroristische Handlungen hervorgerufen wurden.
h) Alle Arzt- oder Medikamentenkosten unter 9 €.
Die Garantien dieser Police gelten ausschließlich für die Dauer der vertraglich vereinbarten Beförderungsleistung und während des Aufenthalts des Versicherten in Häfen, Bahnhöfen, Anschlusspunkten oder Flughäfen zum Zweck des Ein- und Aussteigens bezogen auf das vertraglich vereinbarte Transportmittel.
Länder, die sich während der Reise des Versicherungsnehmers in einem Kriegs- oder Belagerungszustand, Aufstand oder kriegerischen Konflikt jeglicher Art befinden, auch wenn sie nicht offiziell erklärt wurden, und solche, die ausdrücklich in dem Versicherungsschein oder in den Besonderen Bedingungen aufgeführt sind, sind von der Deckung dieser Police ausgeschlossen.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Deckungsverpflichtungen des Versicherers aus dieser Police enden, wenn der Versicherungsnehmer an seinen gewöhnlichen Wohnsitz zurückgekehrt ist oder in ein Gesundheitszentrum eingeliefert wurde, das sich in einer maximalen Entfernung von 25 km von der oben genannten Adresse befindet (15 km auf den Balearen und Kanarischen Inseln).
INFORMATIONEN AN DEN VERSICHERTEN
Der Versicherungsnehmer hat vor Abschluss dieses Vertrages in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 96, des Gesetzes 20/2015 vom 14. Juli, über die Organisation, Aufsicht und Solvenz von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und den Artikeln 122-126 ihrer Satzung folgende Informationen erhalten
- Versicherer der Police ist die ARAG SE, eine deutsche Gesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, ARAG Platz Nr. 1. Sie untersteht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Kontroll- und Überwachungsorgan in Bezug auf ihre Tätigkeit. Sie ist berechtigt, in Spanien im Rahmen des Niederlassungsrechts über ihre Zweigniederlassung ARAG SE, Niederlassung Spanien, mit NIF W0049001A und Sitz in Madrid, Calle Núñez de Balboa, 120, tätig zu sein; sie ist eingetragen im Verwaltungsregister der Generaldirektion Versicherungen und Pensionsfonds unter der Nummer E-210.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Liquidation der Versicherungsgesellschaft die spanischen Liquidationsvorschriften nicht gelten.
- Das auf den Versicherungsvertrag anwendbare Recht ist das spanische Recht, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz 50/1980 vom 8. Oktober.
- Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte können im Falle eines Rechtsstreits mit dem Versicherer ein Schiedsverfahren einleiten sowie die ordentliche Gerichtsbarkeit in Spanien anrufen.
Wir teilen Ihnen mit, dass die ARAG SE, Niederlassung Spanien, ihren Versicherten die folgenden Kundendiensttelefonnummern für die jeweils gewünschten Abwicklungsverfahren zur Verfügung stellt:
- Für Änderungen und / oder Fragen zu der Versicherungspolice können Sie uns unter 93 485 89 07 - 91 566 16 01 anrufen oder eine E-Mail an atencioncliente@arag.es senden.
- Für Beschwerden und/oder Reklamationen an das Unternehmen verfügt die ARAG S.E., Niederlassung Spanien, über eine Kundendienstabteilung (c/ Roger de Flor, 16, 08018-Barcelona, E-Mail: dac@arag.es, Webseite: www.arag.es) zur Bearbeitung und Beilegung der Beschwerden und Ansprüche, die Ihre Versicherten im Zusammenhang mit ihren gesetzlich zustehenden Ansprüchen und Rechten vorbringen möchten, die innerhalb von maximal zwei Monaten nach Eingang bearbeitet und beigelegt werden.
- Bei Nichteinverständnis mit dem von der Kundendienstabteilung gefassten Beschluss oder nach 2 Monaten ohne erfolgter Antwort, kann sich der Antragsteller an die Reklamationsstelle der Generaldirektion für Versicherungen und Pensionsfonds, Paseo de la Castellana, 44, 28046 - Madrid, Webseite: www.dgsfp.mineco.es sowie Telefon 902 19 11 11 wenden.
- Den Bericht über die Finanz- und Solvenzlage des Versicherers finden Sie unter https://www.arag.com/company/financial-figures.
- Durch die Angabe der Bankverbindung für die Zahlung der Versicherungsprämie stimmt der Versicherungsnehmer/Versicherte der Prämienabbuchung zu und genehmigt den Einzug des Betrags von dem in diesem Dokument angegebenen und erfassten Konto oder von demjenigen, das der Versicherungsgesellschaft zu diesem Zweck während der Laufzeit des Vertrages mitgeteilt wird.“
AUSGESTELLT IN MADRID
Für das Unternehmen
P.P.
Geschäftsführer
Mitglied im GEC
DATENSCHUTZHINWEIS
DER VERSICHERUNGSNEHMER
Verantwortlich für die Behandlung |
ARAG SE, Niederlassung Spanien C/ Núñez de Balboa 120 28006.- MADRID (SPAIN) NIF W00490001A atencioncliente@arag.es www.arag.es |
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten |
C/Roger de Flor 16 08018 Barcelona (Spain) |
Zweck der Behandlung | Zeichnung und Abschluss des Versicherungsvertrages. |
Rechtsgrundlage | Ausführung des Versicherungsvertrages. |
Empfänger | Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, es sei denn, es liegt eine vorherige Zustimmung, eine gesetzliche Verpflichtung oder ein berechtigtes Interesse vor. |
Internationale Übermittlung | Sie können für zweckbestimmte Dienstleistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sein. |
Rechte der Menschen | Sie können auf Ihre Daten zugreifen, sie berichtigen oder löschen, ihrer Verarbeitung widersprechen und eine Einschränkung oder Übertragbarkeit verlangen, indem Sie Ihre Anfrage an folgende E-Mail-Adresse senden: lopd@arag.es |
Zusätzliche Informationen | Weitere und ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Website: http://www.arag.es |
Verantwortlichkeit für die Behandlung von Daten
Die ARAG SE, Niederlassung Spanien, NIF.W0049001A, mit Sitz in C/ Núñez de Balboa nº120, 28006 Madrid, ist für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich. E-Mail: atencioncliente@arag.es Website: www.arag.es. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse: dpo@arag.es.
Zweck und Empfänger
Die zur Verfügung gestellten Informationen werden zum Zwecke der Begründung, Verwaltung und Bearbeitung der Vertragsbeziehungen, mit denen der Beauftragte für die Datenverarbeitung betraut ist sowie zur Vermeidung von Betrug verarbeitet.
Wir werden Ihre personenbezogenen Daten auch verwenden, um Sie über unsere Produkte zu informieren und das Qualitätsniveau bei der Bereitstellung der Garantien Ihres Versicherungsvertrages zu kontrollieren.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, außer in den folgenden Fällen: Verpflichtung gemäß den für uns geltenden Vorschriften, berechtigtes Interesse oder vorherige Zustimmung des Dateninhabers.
Ihre Daten werden für Dritte seitens ARAG SE, Niederlassung Spanien, zugänglich gemacht, für die Ergreifung von Maßnahmen, die sich sowohl aus dem Abschluss der Versicherung als auch aus der effektiven Bereitstellung ihrer Garantien ergeben.
Wenn Sie Hilfe benötigen und sich außerhalb der Europäischen Union befinden, kann es notwendig sein, Ihre personenbezogenen Daten in Drittländer zu übermitteln, um die Garantien Ihres Versicherungsvertrags wirksam erfüllen zu können.
Ihre Daten werden für die Dauer des Versicherungsvertrages gespeichert. Nach ihrer Fertigstellung werden sie während der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume zu Händen möglicher Haftungsansprüche, die sich aus ihrer Behandlung ergeben, gesperrt gehalten. Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen werden die Daten gelöscht.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Durchführung des mit dieser Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Die Übermittlung Ihrer Daten ist für die Formalisierung dieses Versicherungsvertrages unerlässlich und ohne sie nicht möglich.
Die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Direktmarketing und Zufriedenheitsumfragen ist das berechtigte Interesse, Ihre Erwartungen als Kunde besser erfüllen und um die Qualität der erhaltenen Dienstleistung verbessern zu können. Sie können dieser Verarbeitung jederzeit in der unter dem Abschnitt Rechte beschriebenen Art und Weise widersprechen.
Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten an Dritte bilden die Bestimmungen von Versicherungsvorschriften, die entweder das berechtigte Interesse des Unternehmens schützen oder ihm spezifische Verpflichtungen für die Entwicklung seiner Tätigkeit auferlegen, sowohl im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz 50/1980) als auch in den Vorschriften über Organisation, Aufsicht und Solvenz (Gesetz 20/2015 über die Organisation, Aufsicht und Solvenz von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen) und anderen Vorschriften, die die Tätigkeit regeln.
Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung Ihrer Daten in ein Land außerhalb der EU ist die Notwendigkeit, die in Ihrer Police vorgesehenen Garantien durchzusetzen.
Rechte
Sie haben das Recht, auf Ihre zur Verarbeitung vorgesehenen, personenbezogenen Daten zuzugreifen sowie die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen oder gegebenenfalls deren Löschung zu veranlassen, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Sie können auch Ihr Recht auf Widerspruch, Einschränkung der Datenverarbeitung und -übertragbarkeit ausüben.
Sie können Ihre Rechte ausüben, indem Sie an den Verantwortlichen für den Datenschutz, die ARAG SE, Niederlassung Spanien, unter der E-Mail-Adresse lopd@arag.es wenden oder, wenn Sie dies wünschen, Ihren Einspruch per Post an C/ Roger de Flor, 16, 08018 Barcelona, richten (bitte den Vermerk "Datenschutz" im Umschlag angeben). In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen. Für den Fall, dass Sie mit der Ausübung Ihrer Rechte nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde (www.agpd.es) einreichen.
Personenbezogene Daten Dritter
In Bezug auf personenbezogene Daten anderer natürlicher Personen, die für die Zwecke dieser Versicherungspolice der ARAG SE, Niederlassung Spanien, anzugeben sind, müssen diese vor ihrer Angabe über die in den vorstehenden Absätzen enthaltenen Punkte informiert werden.