Wenn die Nachfrage nach Sitzplätzen die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze in Alsa-Bussen übersteigt, kann Alsa zur Verstärkung des Fuhrparks Partnerunternehmen mit Transportdienstleistungen beauftragen.
Alle Fahrzeuge, die zur Verstärkung des Fuhrparks herangezogen werden, erfüllen sämtliche Anforderungen und Vorschriften unseres Unternehmens.
Unser Unternehmen kann in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung (Art.85 Königliches Dekret 1211/90 vom 28. September 1990 zur Genehmigung der Verordnung des Rahmengesetzes über Landverkehr) bei einer höheren Nachfrage nach Transportdienstleistungen, die nicht mit den im Konzessionsvertrag genannten Fahrzeugen abgedeckt erbracht werden können, andere Fahrzeuge einsetzen – seien es Fahrzeuge der eigenen Flotte oder Fahrzeuge anderer Anbieter, mit oder ohne Fahrer –, wobei der Einsatz dieser Fahrzeuge mittels einer gültigen Rechtsform zu vereinbaren ist.