In Stadtbussen sind Sicherheitsgurte nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Laut Gesetz (Königliches Dekret 445/2006) müssen alle Fern- und Langstreckenbusse, die ab dem 20. Oktober 2007 hergestellt werden, mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Die meisten Alsa-Busse verfügen über Sicherheitsgurte, mitunter kommen aber vor diesem Datum hergestellte Fahrzeuge zum Einsatz, die nicht damit ausgestattet sind.