Alsa haftet weder für Verstöße, die ihr nicht direkt zur Last gelegt werden können, noch für Verstöße auf Grund höherer Gewalt oder der Erfüllung gesetzlicher und administrativer Anforderungen. Im Falle einer Verspätung bedauern wir die entstandenen Unannehmlichkeiten und die Probleme, die diese Verspätung ggf. hervorruft.
Wenn die Verspätung Alsa zur Last gelegt werden kann, wenden Sie sich bitte über eine der Kontaktmöglichkeiten an uns. Wir werden Ihre Beschwerde aufnehmen.