Bei Verlust oder Beschädigung des unter der Verantwortung von Alsa transportierten Gepäcks wird empfohlen, unmittelbar bei Ankunft das Gepäck zu reklamieren und hierbei die Fahrkarte und ggf. den Gepäckbeleg vorzuweisen. Die Entschädigung erfolgt in Übereinstimmung mit den in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Grenzen. Bei Verlust von Gepäck können Sie sich auch an die Telefonnr. (+34) 91 020 7007 wenden oder das Formular bei Klagen auf www.alsa.com nutzen.
Das Transportunternehmen haftet weder für Verluste, Beschädigungen noch Beeinträchtigungen – gleich welcher Art – von Handgepäck oder anderen vergleichbaren oder gleichwertigen Gegenständen, die ihm nicht anvertraut wurden.
Mitnahme falscher Gepäckstücke: So erhalten Sie Ihr eigenes Gepäck zurück.
Wenn Sie bei der Ankunft versehentlich das Gepäck eines anderen Fahrgastes mitgenommen haben, gehen Sie wie folgt vor:
- Geben Sie das Gepäckstück an der Alsa-Verkaufsstelle am Ankunftsort ab.
- Zur Wiedererlangung Ihres eigenen Gepäcks stellen Sie an der Verkaufsstelle einen Antrag und legen Ihr Ticket vor. Das Antragsformular „Klagen“ ist auf unserer Website im Bereich KONTAKT zu finden. Sie können sich auch an die Telefonnummer (+34) 91 020 7007 wenden.