Plätze für Fahrgäste im Rollstuhl und mit eingeschränkter Mobilität
In der Regel sind die Fern- und Regionalverbindungen von Alsa barrierefrei, sofern die Sitzplätze mindestens 36 Stunden im Voraus gebucht werden. Dies entspricht der geltenden Gesetzgebung. In einigen Fällen kann diese Frist zum Buchen der entsprechenden Plätze auf 24 Stunden vor Fahrtantritt reduziert werden.
Aufgrund von Beschränkungen der Infrastruktur von Haltestellen am Herkunfts- oder Zielort, die nicht von Alsa betrieben werden, können wir auf einigen Strecken jedoch keine barrierefreien Dienste anbieten. Wir wollen diese Haltestellen jedoch so schnell wie möglich so umgestalten, dass wir allen Fahrgästen barrierefreies Reisen ermöglichen können.
Sie können einen Platz für Ihren Rollstuhl, Ihren eigenen Sitzplatz und einen Platz für Ihre Begleitperson für die mit diesem Symbol gekennzeichneten Fahrten direkt auf unserer Website, an den Schaltern und per Telefon buchen. Unsere wichtigsten Herkunfts- und Zielorte bieten mindestens eine barrierefreie Verbindung an, die wie folgt gekennzeichnet wird:
Wenn Sie zu einem Zeitpunkt reisen möchten, zu dem es keine Verbindungen mit diesem Symbol gibt, wenden Sie sich bitte an unseren Schalter oder an unsere Hotline (+34 900 814 114). Wir werden dann alles dafür tun, damit sie barrierefrei reisen können oder werden Ihnen eine Alternative anbieten, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
Für den Verkauf von Tickets für Rollstuhlfahrer gibt es die folgenden Alternativen:
Er muss mit der der Hebebühne hoch-und heruntergefahren werden können und für die Befestigung zugelassen sein:
- Daher darf der Rollstuhl folgende Abmessungen nicht überschreiten: 120cm lang x 70cm breit; Höchstgewicht einschließlich Rollstuhlfahrer: 300kg.
- Für die Befestigung muss der Rollstuhl der Norm ISO 7176-19 entsprechen, was durch einen Aufkleber oder ein Dokument belegt werden muss.
Beispiel eines Aufklebers für einen Rollstuhl, der der Norm ISO 7176-19 entspricht
Beispiel für einen Aufkleber, der darauf hinweist, dass der Rollstuhl dieser Norm ISO NICHT entspricht.
Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, muss der Rollstuhl im Gepäckraum transportiert werden.
Ihre Buchung kann, je nach Ihren Bedürfnissen, Folgendes beinhalten:
1. Platzreservierung für Ihren Rollstuhl an Bord – der Rollstuhl wird im Bus befestigt. Je den während des Kaufs angegebenen Präferenzen können Sie in Ihrem eigenen Rollstuhl reisen oder auf einen Sitzplatz im Bus wechseln.
2. Kostenloser Sitzplatz für Rollstuhlfahrer. Aufgrund technischer Beschränkungen der Busse befindet sich dieser Sitzplatz auf der anderen Seite des Ganges in der Nähe des für Rollstuhlfahrer vorgesehenen Bereichs.
Achtung!
- Zum Schutz sowohl des Fahrgastes als auch des Alsa-Personals muss der Fahrgast selbstständig oder mit Unterstützung einer Begleitperson vom Rollstuhl auf den Sitzplatz wechseln.
- Der Abstand zum Sitz und der Höhenunterschied zwischen Gang und Sitzebene können je nach Busmodell variieren.
- Nachstehend können Sie sich über die allgemeinen Abmessungen der am häufigsten verwendeten Busse auf unseren Fernstrecken informieren.
3. Platz für die Begleitperson. Für den Fall, dass Sie Hilfe beim Wechsel auf den Sitzplatz benötigen, bietet Alsa Ihrer Begleitperson eine kostenlose Mitfahrt an. Ihrer Begleitperson wird ein Platz neben ihrem eigenen Sitzplatz zugewiesen. Aus Sicherheitsgründen muss diese Begleitperson mit Ihnen reisen, falls Sie bei Zwischenstopps oder bei unvorhergesehenen Ereignissen während der Fahrt Hilfe benötigen.
- Maximale Länge: 140 cm , maximale Breite: 65 cm und 100 cm Höhe. Höchstgewicht: 100kg.
Hinweis: Das Fahrpersonal wird Sie fragen, wie der Rollstuhl ordnungsgemäß im Gepäckraum verstaut werden kann.
Ihre Buchung kann, je nach Ihren Bedürfnissen, Folgendes beinhalten:
1. Sitzplatz für den Fahrgast. Für eine möglichst angenehme Fahrt wird Ihnen je nach Auslastung des Reisebusses ein Sitzplatz in den vorderen Reihen zugewiesen.
Erläuterung: Der Platz für Rollstuhlfahrer wird nicht in Anspruch genommen, da der Rollstuhl im Gepäckraum transportiert wird.
Um das Ein- und Aussteigen mit dem Rollstuhl zu erleichtern, verfügen wir an unseren Hauptbahnhöfen und Büros über zusätzliche Klapprampen, die beim Ticketkauf automatisch reserviert werden
2. Platz für die Begleitperson. Für den Fall, dass Sie beim Einsteigen Hilfe benötigen, bietet Alsa Ihrer Begleitperson eine kostenlose Mitfahrt an. Ihrer Begleitperson wird ein Sitzplatz neben Ihnen zugewiesen. Aus Sicherheitsgründen muss diese Begleitperson mit Ihnen reisen, falls Sie bei Zwischenstopps oder bei unvorhergesehenen Ereignissen während der Fahrt Hilfe benötigen.
Diese Leistungen für Fahrgäste im Rollstuhl oder Fahrgäste, deren Rollstuhl im Gepäckraum befördert wird, sind mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden:
- Der Platz für den Rollstuhl oder der Sitzplatz für den Fahrgast wird zum Normaltarif verkauft (oder zu einem ermäßigten Tarif je nach Berechtigung des Fahrgastes).
- Der Platz zum Wechsel vom Rollstuhl auf einen Sitzplatz kann kostenlos gebucht werden.
- Der zusätzliche Sitzplatz für eine Begleitperson, die Ihnen beim Umsteigen oder Einsteigen hilft, ist zu 100 % kostenlos.
Achtung: Die Buchung dieser Plätze beinhaltet keine der folgenden Leistungen: Begleitung am Bahnhof, Unterstützung jeglicher Art an Bord, Hilfe beim Essen oder Trinken oder beim Gang zur Toilette an den Haltestellen.